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Kurberatung

Hella Kemper

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Müttergenesungswerk

Mütter & Väter Kurberatung

Was ist eine Mutter-/Vater-Kind-Kur?

Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen sind ärztlich verordnete Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen. Sie werden durchgeführt, um gesundheitliche Störungen, die in absehbarer Zeit zu einer Erkrankung führen können, zu bessern. Auch bereits bestehende Krankheiten können während der Maßnahme therapiert werden.

Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen kommen für Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren in Frage. Diese Altersbegrenzung gilt nicht für Kinder mit Behinderungen.

Es stehen auch Maßnahmen für Mütter zur Verfügung, deren Kinder die Altersgrenze überschritten haben oder bei denen eine Maßnahme ohne Kinder medizinisch angezeigt ist.

Wie können wir Ihnen helfen?

  • Wir bieten umfassende Informationen über die Möglichkeit der Durchführung medizinischer Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen
  • Wir senden Ihnen alle notwendigen Formulare zu
  • Wir suchen in Absprache mit Ihnen eine geeignete Kurklinik, entsprechend Ihrer medizinischen Indikationen
  • Wir übernehmen die Reservierung eines Kurplatzes und die Anmeldung in einer Kurklinik
  • Wir stellen, falls gewünscht, den Antrag an Krankenkassen und die Kostenträger
  • Wir unterstützen Mütter und Väter mit Ihren Kindern in sozialen Härtefällen während einer Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme

Unsere Leistungen sind selbstverständlich kostenlos für Sie!

Was bringt Ihnen eine Kur?

Kuren mit gleichermaßen betroffenen Müttern und Vätern bieten die besondere Chance, auf optimale medizinische, physiotherapeutische und psychosoziale Betreuung durch Fachkräfte vor Ort. Unsere Mitarbeiter sind mit den spezifischen Krankheitsbildern von Müttern und Vätern vertraut.

Bei vorhandener Indikation werden Ihre mitkurenden Kinder einbezogen und entsprechend ihren Bedürfnissen behandelt.

Wie lange dauert eine Kur?

Die Regeldauer von Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen beträgt 3 Wochen. Die Verlängerung um eine Woche ist bei medizinischer Indikation möglich.

Wer übernimmt die Kosten?

Die Kostenübernahme ist im Sozialgesetzbuch V in den §§ 24 und 41 geregelt. Bei medizinischer Indikation sind Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen eine Pflichtleistung der Krankenkasse.

Was müssen Sie dazu bezahlen?

Der gesetzliche Eigenanteil beträgt in der Regel kalendertäglich 10 Euro für Erwachsene. Bei einer Kurdauer von 22 Tagen sind das 220 Euro. Hinzu kommen noch Fahrtkosten von mindestens 5 bis z maximal 10 Euro.

Wird mein Urlaub angerechnet?

Nein, Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen werden besonders berücksichtigt. Laut Bundesurlaubsgesetz erfolgt keine Anrechnung auf Urlaubstage. Unter Berücksichtigung von gesetzlichen bzw. tariflichen Bestimmungen ist auch eine Entgeltfortzahlung während der Kurmaßnahme vorhanden.